Garantie

Garantie-Service

Für sämtliche Balkonkraftwerke der Marke Topigo wird dem Erstbesitzer eine pauschale Herstellergarantie mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.Diese Garantie umfasst alle etwaigen Fertigungs- bzw. Herstellungsfehler.
(Bitte beachten Sie, dass kostenlos mitgeliefertes Zubehör nicht Bestandteil der Garantieleistungen ist.)

 

Garantiezeitraum und Übergaberegelungen

 1 Garantiedauer und Voraussetzungen der Geltendmachung

(1) Die Garantiedauer für Produkte der Topigo ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Produktdetailseite. Die Garantie tritt mit dem Datum des Erstkaufs durch den Endverbraucher in Kraft. Maßgeblich für den Nachweis des Garantiebeginns ist ein gültiger Kaufbeleg oder ein sonstiger geeigneter Nachweis über den Erstkauf.

(2) Während der Laufzeit der Garantie wird für die jeweilige Gerätesoftware ein Support- und Wartungsservice im Rahmen der üblichen Herstellerservices angeboten.

 2 Übertragung der Garantie

(1) Eine Übertragung der Garantie auf einen neuen Eigentümer ist ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

a) Die ursprüngliche Garantiefrist von zwei Jahren ab Übergabe an den Erstkäufer ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung noch nicht abgelaufen;

b) Der neue Eigentümer kann den Namen des ursprünglichen Käufers sowie die zugehörige Bestellnummer eindeutig nachweisen.

(2) Eine Garantieübertragung ohne Erfüllung der vorgenannten Bedingungen ist ausgeschlossen. Kostenfrei mitgeliefertes Zubehör ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Garantieleistungen.

Austausch

3 Austausch defekter Produkte

(1) Topigo verpflichtet sich, Produkte der Topigo, bei denen während der gültigen Garantiezeit ein Funktionsausfall aufgrund von nachgewiesenen Material- oder Verarbeitungsfehlern auftritt, nach eigenem Ermessen durch ein gleichwertiges Ersatzprodukt auszutauschen. Der Austausch erfolgt für den Endverbraucher kostenfrei.

(2) Das bereitgestellte Ersatzprodukt tritt in die verbleibende Garantiezeit des ursprünglich gelieferten Geräts ein. Eine eigenständige Neubeginn der Garantiezeit durch den Austausch ist ausgeschlossen.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Rücktritt, bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich nicht anders geregelt.

Anspruchsverfahren

4 Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen

(1) Anmeldung von Gewährleistungsfällen
Garantieansprüche sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an [email protected] zu richten. Der Mitteilung sind zwingend ein Kaufnachweis (z. B. Rechnung oder Bestellbestätigung) sowie aussagekräftige Fotos oder Videos des beschädigten Produkts beizufügen. Vor Einleitung eines Garantieverfahrens wird empfohlen, sich mit dem Kundendienst in Verbindung zu setzen, da unter Umständen eine einfache Lösung des Problems möglich ist.

(2) Ersatz defekter Komponenten
Im Rahmen der Garantieleistung können fehlerhafte Komponenten wie Wechselrichter, Solarmodule oder Batterien ersetzt werden. Die Koordination der Rücksendung erfolgt gegebenenfalls durch Topigo in Abstimmung mit dem beauftragten Versanddienstleister. Zubehörteile müssen in der Regel nicht zurückgesendet werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich angefordert.

(3) Nachweispflicht des Kunden
Topigo behält sich das Recht vor, Ersatzleistungen ausschließlich nach Vorlage geeigneter Nachweise in Form von Fotos oder Videos zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Nachweis per E-Mail zu übermitteln. Ohne vorherigen Bild- oder Videobeleg erfolgt kein Austausch.

5 Reklamationen bei Transportschäden

(1) Im Falle eines während des Transports entstandenen Schadens ist die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Ware, per E-Mail an [email protected] unter Beifügung entsprechender Fotos oder Videos des Schadens zu richten.

6 Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen

(1) Sollte für den betreffenden Kaufvorgang eine Rückbuchung durch das Kreditkartenunternehmen erfolgen, während sich das Produkt weiterhin im Besitz des Kunden befindet, wird die Garantieleistung bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts vorübergehend ausgesetzt. Ein Anspruch auf Garantieleistungen besteht in diesem Zeitraum nicht.

7 Rückgabe und Ersatz von Komponenten

(1) Ein Austausch von Komponenten durch Topigo erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vorlage eines geeigneten Schadensnachweises (Fotos oder Videos). In bestimmten Fällen können Versandkosten für den Ersatz anfallen.

(2) Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kundendienst unter [email protected] zu kontaktieren. Eine Bearbeitung erfolgt ausschließlich über diesen Kommunikationsweg.

Ausschlüsse

8 Ausschlüsse von der Garantieleistung

Von der Garantieleistung der Firma Topigo sind folgende Fälle ausdrücklich ausgeschlossen:

Unsachgemäßer Gebrauch
Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, eigenmächtige Veränderungen, Unfälle oder eine Nutzung zurückzuführen sind, die nicht dem in der jeweils gültigen Produktdokumentation von Topigo vorgesehenen bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Endverbraucher entspricht.

Unbefugte Eingriffe
Versuche der Reparatur oder Modifikation des Produkts durch nicht autorisierte Dritte oder Servicestellen führen zum Erlöschen der Garantie.

Erwerb über nicht autorisierte Verkaufsplattformen
Für Produkte, die über Online-Auktionsplattformen oder nicht autorisierte Händler erworben wurden, besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen.

Batteriezellen
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batteriezellen, es sei denn, der Kunde lädt die Batteriezelle spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Kauf vollständig auf und führt anschließend mindestens alle sechs (6) Monate eine vollständige Aufladung durch. Andernfalls ist die Garantie auf die Batteriezelle ausgeschlossen.

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